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Einsendungen-Formulare

Bei Einsendung von Probenmaterial bitte beachten

Gesetzliche Grundlage (GTG)

Gesetzliche Bestimmungen aus dem GTG (Gentechnikgesetz, Fassung vom 27.09.2017):

Laut § 68 Abs. 1 darf die Durchführung von genetischen Analysen nur in hierfür zugelassenen Einrichtungen und nur auf Veranlassung eines in Humangenetik/medizinischer Genetik ausgebildeten Facharztes oder eines für das Indikationsgebiet zuständigen behandelnden oder diagnosestellenden Facharztes erfolgen.

Zudem darf nach § 69 Abs. 1 eine genetische Analyse nur nach Vorliegen einer schriftlichen Bestätigung der zu untersuchenden Person (Anm.: Einverständniserklärung) durchgeführt werden, dass sie zuvor durch einen in Humangenetik/medizinische Genetik ausgebildeten Facharzt oder einen für das Indikationsgebiet zuständigen Facharzt über deren Wesen, Tragweite und Aussagekraft aufgeklärt worden ist und aufgrund eines auf diesem Wissen beruhenden freien Einverständnisses der genetischen Analyse zugestimmt hat. Werden diese Untersuchungen pränatal durchgeführt, so müssen Aufklärung und Zustimmung der Schwangeren auch die Risiken des vorgesehenen Eingriffes umfassen.

Anforderungen & Einverständniserklärung

Für die Durchführung einer genetischen Analyse benötigen wir unbedingt eine eindeutig lesbare Anforderung des einsendenden Arztes mit allen für eine Untersuchung bzw. die Auswertung der generierten Daten notwendigen Informationen zu dem betroffenen Patienten (u.a. eindeutige Identifikation, Indikation, Symptomatik), Unterschrift des Arztes sowie einer Erklärung bezüglich der Kostenübernahme. Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird ein Überweisungsschein eines niedergelassenen Facharztes benötigt.

  • Anforderungsformular

Zusätzlich sollte vom Patienten eine Entscheidung bezüglich des weiteren Vorgehens mit überschüssigem Probenmaterial getroffen werden: Sollte von Ihnen keine andere schriftliche Anweisung erfolgen, bewahren wir das nach Abschluss einer Untersuchung überschüssige Probenmaterial auf. Dies ermöglicht es Ihnen und Ihrem Patienten bei uns auch Jahre später neue genetische Analysen in Auftrag geben zu können, ohne neues Probenmaterial einsenden zu müssen. Auf expliziten Wunsch wird das Probenmaterial allerdings mit Abschluss der Untersuchung entsorgt.

Es ist für die Weiterentwicklung bzw. Etablierung von neuen/besseren Untersuchungsmethoden sowie für die interne Qualitätssicherung sehr wichtig, dass wir Patientenproben für wissenschaftliche Zwecke verwenden dürfen. Wir bitten Sie mit Ihrem Patienten darüber nachzudenken, ob ein Teil des überschüssigen Probenmaterials nach Abschluss der Untersuchung in anonymisierter Form für solche Zwecke für uns zur Verfügung steht. Die Zustimmung zur Aufbewahrung des überschüssigen Probenmaterials inkludiert nicht automatisch die Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken!

In seltenen Fällen kann es im Rahmen von NGS-Untersuchungen zum Nachweis von Krankheiten oder Veranlagungen für Krankheiten kommen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der von Ihnen angegebenen Indikation stehen (Zufallsbefunde). Wir empfehlen Ihnen, falls Sie eine derartige Untersuchung anfordern, vorab mit Ihrem Patienten abzuklären, ob dieser Zufallsbefunde mitgeteilt bekommen möchte oder nicht. Solange Sie uns nichts anderes mitteilen, gehen wir standardmäßig davon aus, dass der Patient keine Zufallsbefunde mitgeteilt bekommen möchte. In besonderen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass wir Sie zwecks Entscheidung bezüglich Mitteilung mit einem Zufallsbefund direkt kontaktieren. Auf unserer Einverständniserklärung sind die Punkte „Zufallsbefunde“ und „überschüssiges Probenmaterial“ zu Ihrer Verfügung vorhanden. Gerne können Sie dieses Formular mit Ihrem Patienten ausfüllen und uns dann zur Dokumentation mitschicken.

Probeanforderung

Bitte die Probenbehälter mit vollständigem Namen und Geburtsdatum des Patienten versehen und zusammen mit einem vollständig ausgefüllten Anforderungsformular und eventuellem Überweisungsschein zu den Probeannahmezeiten (Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr) im Sekretariat abgeben bzw. zusenden.

Sie können uns folgende Untersuchungsmaterialien zur standardmäßigen Analyse zusenden:

Untersuchungsmaterialien Menge Versand Information
Peripheres Blut (EDTA/Heparin)

Erwachsene/Kinder: 3-8 ml

Neugeborene: 1 ml

ungekühlt   
Fruchtwasser (Amnionflüssigkeit) 15-20 ml ungekühlt bei blutigem Material ist die Druchführung eines Kontaminationsauschlusses indiziert
Chorionzotten 15–25 mg ungekühlt  
Gewebe (Hautstanze/Abortgewebe)   ungekühlt bitte Material nicht fixieren bzw. einbetten

 

Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte direkt:

Brigitte Hofer, ARin

Patientensekretariat

Tel.: +43 (0)1 40160-56531
Fax: +43 (0)1 40160-956531
E-Mail: humangenetik@meduniwien.ac.at

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